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  • Verband Deutscher Verkehrsfliegerschulen e.V.

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  • Der Weg ins Cockpit
  • Voraussetzungen
  • Die Ausbildungsdauer zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) beträgt ca. 1,5 − 2 Jahre und besteht aus einem Theoretischen und Praktischen Ausbildungsteil. Der Abschluss der Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung vor der Erlaubnisbehörde (Luftfahrt-Bundesamt).

  • Theoretische Ausbildung
  • Die theoretische Ausbildung umfasst 650 (modulare ATPL-Ausbildung) bis 750 (durchgehende ATPL-Ausbildung) Theoriestunden à 60 Minuten, in der folgende Fächer gelehrt werden:

    1. Air Law
    2. Aircraft General Knowledge
    3. Flight Performance & Planning
    4. Human Performance & Limitations
    5. Meteorology
    6. Navigation
    7. Operational Procedures
    8. Principles of Flight
    9. Communications

  • Praktische Ausbildung (200h)
    1. Phase 1 Flugübungen bis zum ersten Alleinflug (10h) (kann bei vorhandenem PPL (A) entfallen)
      Phase 2 Flugübungen bis zum ersten Allein-Überlandflug (20h) (kann bei vorhandenem PPL (A) entfallen)
      Phase 3 Flugübungen bis zum VFR-Navigations-Checkflug (45h) (davon können 10h bei vorhandenem PPL (A) entfallen)
      Phase 4 VFR-Nachtflug-Ausbildung (5h) (kann bei vorhandenem VFR-Night-Rating entfallen) CPL/IR Ausbildung (100h)
      Phase 5 MCC (multi-crew-cooperation) (20h)

  • Berechtigung/ATPL-Lizenz
  • Die erhaltene Erlaubnis nach erfolgreicher Prüfung berechtigt zu der Tätigkeit

    1. 1. bei einer Gesamtflugzeit bis zu 1.500 Std. (Erlaubnis CPL/IFR mit ATPL-Credit): Als verantwortlicher Flugzeugführer im gewerbsmäßigen Luftverkehr auf Flugzeugen, die für eine Mindestbesatzung, bestehend aus einem Flugzeugführer, zugelassen sind.
      2. bei einer Gesamtflugzeit von mehr als 1.500 Std. (Erlaubnis ATPL): Als verantwortlicher Flugzeugführer im gewerbsmäßigen Luftverkehr auf Flugzeugen ohne Begrenzung.
      3. von vornherein: Als zweiter Flugzeugführer ohne Begrenzung im gewerbsmäßigen Luftverkehr.

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