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  • Voraussetzungen
  • Voraussetzungen
  • Für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ist zwingend erforderlich, dass Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

    1. Nachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch durch eine Eignungsprüfung der Flugschule.
    2. Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 von zugelassenem AMC
    3. Mindestalter zum möglichen Ausbildungsbeginn: 17 Jahre
    4. Frühestmögliche Lizenzerteilung durch Luftfahrt-Bundesamt: 21 Jahre

     

    Anmerkung: Sollten Sie im Besitz einer Fluglizenz sein, erleichtert dies die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer. Voraussetzung ist es jedoch nicht.

  • Bewerbungsalter
  • Die Ausbildung zum Verkehrspiloten können Sie mit 17 Jahren beginnen. Das Mindestalter für die Lizenzaushändigung durch das Luftfahrt-Bundesamt beträgt 21 Jahre. Für den Erwerb des ATPL gibt es keine festgeschriebenen Altershöchst-Grenzen. Allerdings legen die Fluggesellschaften verschiedenste Altersgrenzen zur Einstellung fest. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den jeweiligen Fluggesellschaften oder kontaktieren Sie eine unserer Verkehrsfliegerschulen.

  • Weitere benötigte Unterlagen bei Ausbildungsbeginn
    1. Nachweis der Personalien durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
    2. Straffreiheitserklärung (Original liegt den Verkehrsfliegerschulen vor)
    3. Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0, Verwendungszweck „Verkehrsflugzeugführer” (Beleg mitbringen)
    4. Flugmedizinische Tauglichkeit der Klasse 1 (Original)
    5. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Original)
    6. Nachweis der fachlichen Voraussetzungen gem. JAR-FCL in Physik, Mathematik und Englisch (eine entsprechende Eignungsprüfung ist in der jeweiligen Verkehrsfliegerschule bei jeweiligem Ausbildungsleiter abzulegen)
    7. Erste-Hilfe-Nachweis
    8. Drei Passbilder
    9. AZF (Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst) falls bereits vorhanden

     

    Weitere Auskünfte über notwendige medizinische Voraussetzungen erteilt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder jede fliegerärztliche Untersuchungsstelle. Adressen von zugelassenen Flugmedizinischen Untersuchungsstellen sind ebenfalls beim LBA (www.lba.de) erhältlich. (Kontakt: unter 0531/2355-0). Ferner erhalten Sie bei jeder Verkehrsfliegerschule eine Liste der anerkannten deutschen flugmedizinischen Zentren (AMC).

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